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Risikoabdeckung in der Pferdehalterhaftpflicht |
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Mitversichert ist
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das Weiderisiko, inklusive der Zeit, in der Ihr Pferd vom Stall zur Weide und zurück gebracht wird |
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Offen- oder Laufstallhaltung Ihres Pferdes |
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Alle Flurschäden Dritten gegenüber |
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Reiten mit ungewöhnlichen Zäumungen, Sätteln oder ohne Sattel z. B. gebisslose Zäumung oder Reiten im Damensattel |
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Weltweiter Auslandsaufenthalt (bis zu 1 Jahr) |
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Teilnahme an reitsportlichen Veranstaltungen wie Turnieren, Geschicklichkeitswettbewerben oder Reiterspielen, sofern nicht ausgeschlossen. |
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Wenn fremde Personen oder Verwandte Ihr Pferd unentgeltlich reiten, sind sowohl die Schäden versichert, die Ihr Pferd verursacht, als auch die Personen und Sachschäden, die Ihr Pferd an dem fremden Reiter verursacht (Ausnahme siehe § 4 AHB) |
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Der nicht gewerbliche Tierhüter (ein Bekannter, der Ihr Pferd zur Koppel bringt oder sich sonst wie mit dem Pferd beschäftigt) |
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Alle Regressansprüche der Sozialversicherungsträger sind durch Ihre Pferdehalterhaftpflichtversicherung gedeckt |
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