Reitlehrer, Fahrlehrer, Reittherapeut, Bereiter PDF Drucken

Reitlehrer- und Bereiter - Haftpflichtversicherung

(gilt für haupt- sowie nebenberufliche Reitlehrer)

Egal ob Sie für Reitstunden Geld bekommen oder nicht. Während einer Reitstunde unterstehen die Reitschüler Ihrer Aufsichtpflicht. Als Reitlehrer (auch Berittführer) haften Sie persönlich, sofern Sie im Reitunterricht, bei der Voltigierausbilldung, bei Ausritten, bei Prüfungen oder bei der Aufsicht über Minderjährige einen Schaden zumindest fahrlässig verursachen.
Diese Versicherung schützt Sie vor dem finanziellen Desaster.
Auch das Bereiten von fremden Tieren bedarf einer Versicherung (nicht versicherbar jedoch sind die Schäden am berittenen Tier).


Beispiele aus der Praxis

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