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In der Katzen - OP-Krankenversicherung werden Operationen infolge Unfall oder Krankheit mit 100 % nach dem einfachen oder zweifachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte in der Fassung vom 08.07.2008 erstattet.
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Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Tarifvielfalt und Beratungshaftung eine persönliche Beratung (wenn auch nur telefonisch) unabdingbar ist. Kontaktieren Sie uns einfach und wir beraten Sie gerne.
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