Jagd-Haftpflicht und Jagdunfallversicherung PDF Drucken

Ob Berufsjäger oder Nicht-Berufsjäger, jede Person, die sich "jagdlich betätigt" und in diesem Zusammenhang im Besitz einer Schusswaffe ist, muss sich speziell haftpflichtversichern (Pflichtversicherung nach dem Bundesjagdgesetz). Die private Haftpflichtversicherung übernimmt keine Haftung für Schäden aus Jagdunfällen.

Dies könnte unter Umständen eine Verletzung durch abirrende Kugeln, das Herunterstürzen vom Hochsitz oder der vom Jagdhund gebissene Pilzsammler sein.
Ereignet sich ein solcher Haftpflichtschaden, können der Jäger, aber auch der Jagdpächter oder Veranstalter verantwortlich sein.

Mit der Uelzener Versicherung sind Sie in puncto Jagdgefahr im In- und Ausland abgesichert.

Sollte etwas passieren, prüfen wir zunächst, ob eine Schadenersatzpflicht besteht und schützen Sie - notfalls auch gerichtlich - vor unberechtigten Forderungen. Bei berechtigten Forderungen zahlen wir schnell und unbürokratisch.

Mitversichert in unserer JAGD-Haftpflichtversicherung ist ferner das Haftpflichtrisiko aus dem Halten und Führen von zwei Jagdhunden, auch außerhalb der Jagd. Für diese Hunde braucht daher keine HUNDEHALTER-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Ebenfalls eingeschlossen sind Schäden im Ausland und Schäden Dritter aus dem Inverkehrbringen von Wild und Wildbret (Produkthaftung).

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