Das Pferd als Privatpatient - Uelzener bietet Krankenversicherung für Pferde
Eine Krankenversicherung für Pferde – das klingt fast zu schön um wahr zu sein. Nie mehr von teuren Behandlungen überrascht werden, nie mehr riesige Tierarztrechnungen aus eigener Tasche zahlen müssen.
Aber lohnt sich das Angebot wirklich? Heute Lahmheit, morgen Husten, zwischendurch Impfung, Wurmkur oder Zähneraspeln – und immer folgen die dicken Rechnungen vom Tierarzt. Da können im Laufe eines Jahres schnell größere Summen zusammenkommen, auf die man nicht immer vorbereitet ist. Hilfe versprechen die Uelzener Versicherungen: Als einziges Unternehmen auf dem deutschen Markt bietet sie eine Krankenversicherung für Pferde an.
Umfangreicher Versicherungsschutz
Die Uelzener Versicherung übernimmt 60 Prozent der Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen, Arznei- und Verbandsmaterial sowie Labor und Röntgenuntersuchungen.
Außerdem ist das Pferd bei Transport-, Diebstahl-, Brand- und Blitzschlagschäden mit 80 % Entschädigung der Versicherungssumme bis 2.500 Euro versichert. Die Erstattung der Behandlungskosten ist auf den einfachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) in der Fassung vom 08.07.2008 begrenzt.
Rechnet der Tierarzt mehr ab – erlaubt ist der einfache bis dreifache Satz der GOT, abhängig von der Schwierigkeit der Leistungen, dem Zeitaufwand, den örtlichen Verhältnissen sowie dem Wert des Tieres – verringert sich der erstattete Anteil dementsprechend.
Wie funktioniert die Pferde-Krankenversicherung?
Das Vorgehen ähnelt der privaten Krankenversicherung für Zweibeiner: Der Tierarzt kann frei gewählt werden, vorausgesetzt, es handelt sich um einen anerkannten Dr. med. vet.
Alternative Behandlungsmethoden sind nur dann abgedeckt, wenn sie von einem Tiermediziner durchgeführt werden.
Kommt die Rechnung, muss der Pferdehalter zunächst zahlen und reicht die Unterlagen dann zur Erstattung bei der Versicherung ein. Die prüft die Rechnung und erstattet im Rahmen des Vertrages.
Fast jedes Pferd kann versichert werden
Grundsätzlich werden nur Pferde zwischen dem vierten Lebensmonat und dem vollendeten elften Lebensjahr aufgenommen. Eine weitere Hürde ist die Gesundheitsprüfung: Im Antrag wird abgefragt, ob das Pferd gesund ist, Missbildungen, Fehler oder Mängel bestehen oder bestanden haben und ob das Pferd bereits einmal in tierärztlicher Behandlung war.
Name und Anschrift des Haustierarztes müssen für Nachfragen angegeben werden.
„Auf diese Weise versuchen wir abzuklären, ob Vorerkrankungen bestanden haben, die möglicherweise chronisch sind“, erklärt Dr. med. vet. Karl-Heinz Salzbrunn, Gesellschaftstierarzt der Uelzener Versicherungen.
Chronische Krankheiten bedeuten jedoch nicht automatisch, dass das betroffene Pferd nicht versichert werden kann. „Wir versuchen dann mit dem Halter eine Lösung zu finden, zum Beispiel über einen Haftungsausschluss“, so Salzbrunn. In diesem Fall wird ein bestimmtes, schon vorher bekanntes Risiko, zum Beispiel Atemwegserkrankungen, aus der Haftung ausgeschlossen, für alle anderen Risiken kommt die Versicherung jedoch unverändert auf. Auch ein zeitlich begrenzter Haftungsausschluss oder eine verlängerte Wartezeit, zum Beispiel nach einer Kolik- Operation, können vereinbart werden.
Grundsätzlich zahlt die Versicherung erst 30 Tage nach Vertragsabschluss für akute, für chronische Erkrankungen erst nach sechs Monaten. „Nur zehn Prozent der beantragten Fälle können gar nicht versichert werden“, so Salzbrunns Erfahrung.
Werden Vorerkrankungen oder Mängel nicht angegeben, kann es Probleme bei der Schadensregulierung geben, denn in Zweifelsfällen fragt die Versicherung beim behandelnden Tierarzt nach und fordert auch Röntgenbilder und Protokolle an.
Rechnet sich die Pferde-Krankenversicherung?
Für wen lohnt sich also eine Krankenversicherung?
Schließlich sind nicht nur Monat für Monat die Beiträge zu zahlen, auch die verbleibenden vierzig Prozent der Tierarztkosten müssen selbst getragen werden.
Zwei einfache Rechenbeispiele ergeben:
Rechenbeispiel 1:
Eine Jahres-Tierarztrechnung von 400 Euro (einfacher Satz der Gebührenordnung)
– die Versicherung übernimmt 60 % d. h. 240 Euro.
Der Pferdebesitzer zahlt noch:Eigenanteil 160,00 Euro (40 % von 400 Euro) + Jahresbeitrag 468,12 Euro (bei 10-jähriger Laufzeit, inkl. Transport-, Diebstahl-, Brand- und Blitzschlagschäden)
= 628,12 Euro
Der Pferdebesitzer hätte 228,12 Euro gespart, hätte er die Versicherung nicht abgeschlossen (Differenz der Jahres-Tierarztrechnung und den vom Pferdebesitzer zu zahlenden Beträgen).
Rechenbeispiel 2:
Eine Jahres-Tierarztrechnung von 1.000 Euro (einfacher Satz der Gebührenordnung)
– die Versicherung übernimmt 60 % d. h. 600 Euro.
Der Pferdebesitzer zahlt noch:Eigenanteil 400,00 Euro(40 % von 1.000 Euro) + Jahresbeitrag 468,12 Euro (bei 10-jähriger Laufzeit, inkl. Transport-, Diebstahl- ,Brand- und Blitzschlagschäden)
= 868,12 Euro
Der Pferdebesitzer hat mit der Krankenvollversicherung 131,88 Euro gespart (Differenz der Jahres-Tierarztrechnung und den vom Pferdebesitzer zu zahlenden Beträgen).
Fazit:
Ab einer jährlichen Rechnung von etwa 750 Euro fällt die Versicherung günstiger aus als das Zahlen aus eigener Tasche – vorausgesetzt, der Tierarzt rechnet nach dem einfachen Satz ab (und es wird eine Vertragslaufzeit von zehn Jahren gewählt). Mit enthalten ist dafür auch die Transport- und Diebstahlversicherung.
Ist also Selber sparen die Alternative?
Legt man die Beitragssumme regelmäßig aufs Sparbuch, ist das Geld immerhin noch da, wenn das Pferd nicht erkrankt. Was aber, wenn schon im zweiten Monat das Pferd lahmt und noch nicht genug angespart ist? In diesem Fall ist man mit einer Krankenversicherung klar im Vorteil.
Fazit: Je höher die jährliche Tierarztrechnung, desto mehr lohnt sich die Versicherung.
Wer keine größeren Rücklagen hat, ist damit auf der sicheren Seite. Und wer weiß schon vorher, ob nicht einmal drei Koliken und zwei Lahmheiten im Jahr zusammenkommen...
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