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Informationen zur Pferde-OP-Versicherung |
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Versicherung für den ErnstfallFinanzielle Rettung bei Pferde-Operationen
Egal, ob Kolik, Bruch oder Sehnenschaden – manchmal bleibt nur die Operation als letzter Ausweg. Was dem Vierbeiner hilft, macht den Besitzer jedoch häufig arm.
Hilfe verspricht hier eine OP-Versicherung, die die Kosten übernimmt.
Pferde-OPs sind nicht billig!
Viele Kliniken können ein Lied davon singen: Das Pferd ist erfolgreich operiert – doch der Besitzer holt es nicht ab, weil er die Rechnung nicht zahlen kann. Ein Härtefall – doch gar nicht so selten.
Immerhin kann eine Operation schnell mehrere Tausend Euro verschlingen. Wer da keine Rücklagen hat, kommt ins Schwitzen. Und aus Kostengründen auf eine notwendige oder gar lebensrettende Operation verzichten ...? Absicherung versprechen die Uelzener Versicherungen die als einzige in Deutschland eine OP-Krankenversicherung für Pferde anbietet.
Was bezahlt diese Versicherung?
Die Versicherung übernimmt maximal 100 Prozent der Operationskosten zum zweifachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte in der Fassung vom 08.07.2008.
Ebenfalls erstattet werden die Kosten des letzten Untersuchungstages vor der OP inklusive Medikamenten und Verbandsmaterial sowie die Nachbehandlung und verordnete Arzneimittel bis fünf Tage nach dem OP-Tag.
Wer bestimmt die Klinik oder den Tierarzt?
Tierarzt oder Klinik, die operieren sollen, können frei gewählt werden. Nach welchem Satz der Tierarzt dann abrechnet, ist nicht nur vom Zeitaufwand, der Schwierigkeit der Leistungen, den örtlichen Verhältnissen und dem Wert des Pferdes abhängig, sondern auch regional verschieden.
Wann werden OP-Kosten erstattet?
Für die Erstattung ist es gleichgültig, ob die OP ambulant oder in einer Klinik durchgeführt wurde. Voraussetzung ist lediglich, dass aus der Rechnung ersichtlich ist, dass es sich um einen operativen Vorgang im Sinne der Gebührenordnung für Tierärzte handelt und, dass die Wartezeit erfüllt ist. Diese beträgt 30 Tage bei akuten bzw. sechs Monate bei chronischen Erkrankungen.
Allerdings muss die Operation medizinisch notwendig sein – vorbeugende Maßnahmen wie eine Kastration werden nicht erstattet.
Kann jedes Pferd versichert werden?
Versichert werden kann grundsätzlich jedes Pferd – es gibt keine Altersbegrenzung wie bei der Kranken-Vollversicherung. Genau wie bei der Kranken-Vollversicherung enthält der Antrag jedoch Gesundheitsfragen: Bestehen Missbildungen, Fehler oder Mängel? War das Pferd schon einmal erkrankt? Der Haustierarzt muss für Rückfragen angegeben werden. Bei Vorerkrankungen wird in Absprache mit dem Tierarzt abgeschätzt:
Sind diese ausgeheilt, ohne dass Folgen zu erwarten sind, gibt es keine Probleme. Sind sie chronisch, können sie per Haftungsausschluss aus dem Vertrag genommen werden. „Handelt es sich allerdings um schwerwiegende Erkrankungen wie zum Beispiel Gelenkschäden, lohnt sich die Versicherung mit Ausschluss für den Kunden kaum noch – viele verzichten dann“, weiß Hans-Joachim Lindecke, Abteilungsleiter des Teleservices der Uelzener.
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