Hunde -OP-Krankenversicherung PDF Drucken

Ob Unfall oder Krankheit Ihres Vierbeiners - manchmal bleibt nur die Operation als letzter Ausweg. Was dem geliebten Hund aber schnell wieder auf die eigenen vier Pfoten helfen soll, kann für den Tierbesitzer schnell mit Kosten von mehreren hundert Euro verbunden sein.
Damit kranken oder verunglückten Hunden jederzeit geholfen werden kann, gibt es die spezielle Hunde-Operations- Krankenversicherung der Uelzener Versicherungen.

Was bezahlt diese Versicherung?

Als einzige Gesellschaft und mit 20-jähriger Erfahrung bieten die Uelzener bundesweit diese spezielle Hundeversicherung - ohne Summenbegrenzung - an. Ähnlich wie bei der privaten Krankenversicherung für "Frauchen" oder "Herrchen" werden die Kosten der Tierbehandlung gegen Vorlage der Rechnung erstattet.
Übernommen werden maximal 100 Prozent der Operationskosten. Und das wahlweise nach dem einfachen oder zweifachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) vom 08.07.2008. Dies sind im Einzelnen die Kosten des Untersuchungstages direkt vor der Operation, die eigentliche Operation inklusive Nebenkosten für Medikamente und Verbandsmaterial, die Nachsorge, die Kosten für stationäre Unterbringung und verordnete Arzneimittel bis 10 Tage nach dem Operationstag.
Voraussetzung für die Kostenerstattung ist lediglich, dass die Operation auch wirklich medizinisch notwendig sein muss und es sich um einen operativen Vorgang im Sinne der Gebührenordnung für Tierärzte handelt. Vorbeugende Maßnahmen wie z. B. Kastration werden nicht erstattet.

Freie Wahl des Tierarztes ist selbstverständlich

Sie kennen und vertrauen Ihrem Tierarzt vor Ort. Im Fall der Fälle bestimmen Sie als "Privatpatient" beim Tierarzt daher selbst, welcher Tierarzt oder welche Tierärztin Ihren Hund operieren darf.
Vorausgesetzt, es handelt sich um einen anerkannten Dr. med. vet.

Kann jeder Hund versichert werden?

Grundsätzlich ja! Es werden von der Rasse und der Größe des Hundes keine Unterschiede gemacht. Auch der Beitrag ist für alle Hunde gleich. Voraussetzung für die Beantragung ist jedoch, dass der Hund mindestens im vierten Lebensmonat ist.
Werden ältere Hunde ab dem 6. Lebensjahr zur Operations-Krankenversicherung angemeldet, beträgt die Erstattung statt 100 Prozent gleich 80 Prozent.

Gesundheitsfragen und Wartezeit

Wie bei der Krankenversicherung üblich, sind auch für den Hund verschiedene Gesundheitsfragen zu beantworten:

  1. Bestehen Missbildungen, Fehler oder Mängel?
  2. War oder ist der Hund erkrankt oder in tierärztlicher Behandlung?

Auch die Anschrift des Haustierarztes bzw. der bisher behandelnden Tierärzte ist für mögliche Rückfragen anzugeben. Wenn Ihr Hund bereits schon einmal krank war, bedeutet dieses nicht automatisch, dass das Tier nicht mehr versicherbar ist.
Bei Vorerkrankungen wird in Absprache mit dem Tierarzt abgeschätzt, ob diese ausgeheilt sind, ohne dass Folgen zu erwarten sind. Dann gibt es keine Probleme.
Die Wartezeit beträgt generell 30 Tage.

Wie wertvoll ist die Versicherung?

Eine Hunde-OP kommt unerwartet und kann wie gesagt, schnell mehrere hundert Euro kosten. Wer hier keine Rücklagen hat, kommt schnell ins Schwitzen! Und aus Kostengründen auf eine medizinisch notwendige oder gar lebensrettende Operation zu verzichten, kommt für einen treu sorgenden Hundehalter eigentlich nicht in Frage!

 Für Tarifauskünfte nutzen Sie einfach unseren Tarifrechner.

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