Erläuterungen zur REITER-Unfallversicherung PDF Drucken

„Alle Reiter“ eines bestimmten Pferdes:
Der Versicherungsschutz erstreckt sich nach Maßgabe der Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB 2004) und der Zusatzbedingungen für die Kinder-Unfallversicherung (KIUV 2004) auf alle Unfälle, die der berechtigte Reiter des im Vertrag näher bezeichneten Pferdes erleidet.
Eingeschlossen sind Unfälle beim Auf- und Absitzen, während der Führung am Zügel, anlässlich der Pflege und Versorgung des Pferdes.
Für Personen, die im Unfallzeitpunkt das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gelten die Zusatzbedingungen für die Kinder-Unfallversicherung (KIUV 2004).
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind bei „Alle Reiter“ Unfälle von Personen, die für den Versicherungsnehmer eine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit ausüben, bzw. bei „namentlich“ Unfälle der versicherten Person, wenn diese eine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit ausübt. (dies kann aber mit einem Aufschlag von 50% auf den Beitrag mitversichert werden)

 

 

 

 

 

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