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Überprüfung bestehender Pensionszusagen |
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Die Pensionszusage war in den zurückliegenden Jahrzehnten der Standard bei der Versorgung von Geschäftsführern im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung. Häufig wurde die Zusage mit einer Lebensversicherung als Rückdeckung verbunden, deren prognostizierte Ablaufleistung die Rückstellungswerte bei Rentenbeginn erreichen sollten. Der besondere Anreiz lag in Zeiten hoher Ertragssteuern insbesondere in den interessanten steuerlichen Auswirkungen auf die Unternehmensbilanz.
Die Rahmenbedingungen haben sich jedoch in den letzten Jahren zunehmend verschlechtert.
Hinzu kommt, dass insbesondere der geschäftsführende Gesellschafter wegen seiner exponierten Stellung mehr denn je im Fokus der Finanzverwaltung steht. Jahr für Jahr kommt es um die Versorgung von geschäftsführenden Gesellschaftern zu einer Vielzahl von gerichtlichen Entscheidungen, die sich an Kriterien wie Angemessenheit, Ernsthaftigkeit, Finanzierbarkeit oder Überversorgung orientieren und grundsätzlich auf eine verdeckte Gewinnausschüttung reflektieren.
Deshalb gehören Pensionszusagen an Geschäftsführer, insbesondere an geschäftsführende Gesellschafter, in regelmäßigen Abständen auf einen von Produktanbietern unabhängigen Prüfstand:
Nutzen Sie deshalb die Möglichkeit und lassen Sie Ihre Pensionszusage überprüfen, rufen Sie uns am Besten gleich an: 0911/ 51 90 61 0.
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