Haftungsrisiken in der betrieblichen Altersversorgung PDF Drucken

Seit dem Jahre 2002 stecken viele Unternehmer in einer regelrechten Zwickmühle:
Auf der einen Seite müssen Sie Ihren Arbeitnehmern eine betriebliche Altersversorgung (bAV) in Form der Entgeltumwandlung anbieten, auf der anderen Seite haften Sie für die Qualität der Produkte, für fehlende Aufklärung und für Fehler in der Abwicklung.
Damit Sie Ihren Mitarbeitern die betriebliche Altersversorgung in Zukunft mit gutem Gewissen und ohne Angst vor Ausgleichszahlungen anbieten können, nutzen Sie ein unverbindliches Gespräch mit unseren bAV-Spezialisten!

Hier sehen Sie die wichtigsten Haftungsfallen im Überblick:
  1. Verschaffungsanspruch (§1a BetrAVG)
  2. Übernahmepflicht (§ 4 BetrAVG)
  3. Verletzung der Fürsorgepflicht (§ 242 BGB)
  4. Erfüllungshaftung (§ 1 BetrAVG)
  5. Anpassungsprüfungspflicht (§ 16 BetrAVG)
  6. Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 GG)

Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch in unseren Top Tipps für Unternehmer, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (PDF).

 

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