D&O-Versicherung PDF Drucken
D&O-Versicherung – die Berufshaftpflichtversicherung für Geschäftsleitungsorgane einer Kapitalgesellschaft, einer Genossenschaft oder eines Vereins.

Von Andreas Grüner

Bereits zur Jahrhundertwende vom 19.zum 20.Jahrhundert wurden in Deutschland Überlegungen angestellt, wie die Geschäftsführung eines Unternehmens in Haftung genommen werden kann. Als Konsequenz aus dem Schwarzen Freitag von 1929 wurde die Haftung der Organmitglieder drastisch verschärft – im amerikanischen Raum wurden die ersten D&O Policen kreiert. Seit den 1960er Jahren sind diese ein Standardprodukt in den USA. Seit Mitte der 1990er ist die D&O Police auch in Deutschland weit auf breiter Front bekannt.
D&O meint Directors and Officers, das heißt Vorstände und Aufsichtsratsmitglieder. Die versicherbaren Personenkreise umfassen jedoch nicht nur Vorstand und Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft oder Genossenschaft, sondern alle Geschäftsleitungsorgane von Kapitalgesellschaften (z.B.GmbH-Geschäftsführer und Beiräte) sowie Vorstände, Beiräte und Aufsichtsräte von eingetragenen Vereinen.

Die mit der Geschäftsleitung betrauten Personen haften für fehlerhaftes Handeln oder auch Nichthandeln mit Ihrem persönlichen Vermögen.

Auch Mittelstand betroffen

Betroffen sind nicht nur große Konzerne sondern auch der Mittelstand.
Im Jahr 2005 gab es in Deutschland über 30.000 Firmenpleiten. Über 5.500 Klein- und Mittelbetriebe wurden hinsichtlich Ihres Scheiterns befragt. Überraschend wurden vorwiegend nicht die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen als Grund für die Unternehmenskrise genannt. Vielmehr wurde bei rund 50 Prozent der befragten Firmen Führungsmängel der Firmenchefs und des Leitungspersonals sowie zu geringe Qualifikation dieses Personenkreises als Hauptursache erwähnt.

Wie haftet nun die Geschäftsleitung?

Die Geschäftsleitung haftet für durch ihre Tätigkeit oder Untätigkeit bei ihren Unternehmen oder Dritten verursachte Schäden.
Voraussetzung für eine Inanspruchnahme sind Pflichtverletzung, Verschulden, Kausalität und natürlich ein entstandener Schaden. Bei der Haftung wird zwischen Innen- und Außenhaftung unterschieden.

Mögliche Haftungsszenarien

Insolvenz- Aufgrund des Fehlverhaltens der Geschäftleitung kommt es zur Pleite. Forderungen der Gläubiger werden an die Geschäftsleitung gerichtet. Das Unternehmen, vertreten durch den Insolvenzverwalter, macht ebenfalls die Geschäftsleitung haftbar, um die Insolvenzmasse zu vergrößern.

Regress- Das Unternehmen hat Ansprüche von außen befriedigt und nimmt Regress bei der Geschäftsleitung.

Verlust- Die Gesellschafter nehmen Managemententscheidungen nicht hin und schieben die Verantwortung für Verluste der Geschäftsleitung zu.

Trennung- Die Geschäftsleitung scheidet aus. Um Abfindungen möglichst gering zu halten, findet das Unternehmen Anzeichen für Missmanagement.

Bei der Innenhaftung haftet die Unternehmensleitung gegenüber dem Unternehmen für das sie tätig ist. Mögliche Anspruchsgrundlagen sind z.B. Verstöße gegen die Pflicht zur Kapitalerhaltung und zur ordnungsgemäßen Buchführung, gegen Berichtspflichten, gegen die Befolgung der Geschäftsordnung und Satzung sowie gegen die Pflicht zur Insolvenzantragstellung.
Bei der Außenhaftung hingegen wird die Haftung der Geschäftsleitung allen anderen möglichen Anspruchsberechtigten gegenüber beschrieben.
Dieser Teil unterliegt dem allgemeinen Haftungsrecht. Die Geschäftleitungsmitglieder haften mit ihrem persönlichen Vermögen.


Die D&O-Police bietet Versicherungsschutz für Vermögensschäden.
Wie bei jeder Haftpflichtversicherung werden Ansprüche geprüft, unberechtigte Forderungen für den Versicherungsnehmer abgelehnt und berechtigte Ansprüche befriedigt.

Beispiele für Ansprüche:
- fehlerhafte Angebotskalkulation führt zu erheblichen Verlusten
- es wird eine zu klein dimensionierte EDV-Anlage erworben, die kostspielige Nachbesserungen nach sich zieht
- Forderungen verjähren, weil die Terminüberwachung ungenau ist
- Fördermittel werden falsch beantragt und dadurch nicht gewährt
- Firmenübernahmen werden nicht richtig geprüft und ein zu hoher Preis gezahlt
- Absatzmärkte werden falsch bewertet
- Produktionskapazitäten werden nicht angepasst

Der beantragte Versicherungsschutz sollte optional einige Deckungserweiterungen ermöglichen, wie zum Beispiel:

  • erweiterte Vermögensschadendeckung
  • Einschluss von Versicherungsrisiken
  • Gutachterkosten vor Inanspruchnahme
  • Strafrechtsschutz-Ergänzungsdeckung
  • Einschluss leitender Angestellter

Selbst Jungunternehmer können nach Abschluss des ersten Geschäftsjahres bereits eine D&O - Deckung beantragen.
Nötig sind für den Abschluss lediglich die Bilanzeckdaten.

Ihr Ansprechpartner: Andreas Grüner

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