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Riestern Sie schon...kann man, muss man aber nicht... |
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Für wen eignet sich die Riester-Rente...wer kommt in den Genuss der STAATLICHEN Riester-FÖRDERUNG:
- in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherte, dazu gehören Arbeitnehmer und Auszubildende sowie pflichtversicherte Selbständige
- Beamte und Empfänger von Amtsbezügen
- Wehr- und Zivildienstleistende
- Mütter und Väter während ihrer Kindererziehungszeit innerhalb von 36 Kalendermonaten nach der Geburt
- Bezieher von voller Erwerbsminderungsrente
- Empfänger von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II
- Empfänger von Vorruhestandsgeld
- nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen
- geringfügig Beschäftigte, die auf die Versicherungsfreiheit verzichtet haben
...und noch einige mehr.
Beispiel:
Staatliche Zulagen für eine Familie mit 2 Kindern : ...................................................................................... 608 Euro pro Jahr
Informieren Sie sich...Wir freuen uns auf Sie!
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