Riestern Sie schon...kann man, muss man aber nicht... PDF Drucken

Für wen eignet sich die Riester-Rente...wer kommt in den Genuss der STAATLICHEN Riester-FÖRDERUNG:

  • in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherte, dazu gehören Arbeitnehmer und Auszubildende sowie pflichtversicherte Selbständige
  • Beamte und Empfänger von Amtsbezügen
  • Wehr- und Zivildienstleistende
  • Mütter und Väter während ihrer Kindererziehungszeit innerhalb von 36 Kalendermonaten nach der Geburt
  • Bezieher von voller Erwerbsminderungsrente
  • Empfänger von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II
  • Empfänger von Vorruhestandsgeld
  • nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen
  • geringfügig Beschäftigte, die auf die Versicherungsfreiheit verzichtet haben

...und noch einige mehr.
Beispiel:
Staatliche Zulagen für eine Familie mit 2 Kindern : ......................................................................................
608 Euro pro Jahr

 Informieren Sie sich...Wir freuen uns auf Sie!