Geld zurück vom Staat?! PDF Drucken

Mit Einführung der Riesterrente zum 01.01.2002 schuf die Bundesregierung eine Möglichkeit die Defizite der gesetzlichen Rentenversicherung abzumildern.

Die Förderung der Riesterrente setzt sich aus mehreren Beträgen zusammen.
Zunächst gibt es die sogenannte „Grundzulage“. Sie beträgt
114 € jährlich (154 € ab 2008) für Arbeitnehmer und 138 € für deren Kinder solange Kindergeldanspruch besteht (185 € ab 2008).
Um die Riesterförderung für jedermann gerecht zu gestalten, wurde sie an das Einkommen gekoppelt. Derzeit beträgt der maximal mögliche Beitrag zur Riesterrente 3% des rentenversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens (4% ab 2008). Diese 3% setzen sich zusammen aus der zu erbringenden Eigenleistung und der Summe der Förderbeträge pro Jahr.

Ein kleines Beispiel:

Eine alleinerziehende, berufstätige Frau (35 Jahre) mit 2 Kindern (8 und 10 Jahre) bezog im Jahr 2006 ein rentenversicherungspflichtiges Bruttojahreseinkommen von 19636 €.
3% von 19636 € sind 589 €.
Für ihre beiden Kinder erhält sie je 138 € Kinderzulage und für sich selbst 114 € Grundzulage.
Die Summe der Zulagen (in diesem Fall 390 €) wird von 589 € abgezogen. Dies ergibt den zu leistenden Eigenaufwand pro Jahr (199 €). Auf 12 Monate verteilt, beträgt die zu erbringende Eigenleistung im Monat 16,58 €.
Mit anderen Worten: um die ihr zustehende Gesamtzulage von 390 € zu erhalten, muß die Frau in unserem Beispiel selbst lediglich 16,58 € monatlich aufwenden. (21,79 € monatlich ab 2008 um 524 € Riesterförderung zu erhalten). Dies entspricht einer Förderquote von 196%!!!

Die Förderung liegt für Sie bereit und muß lediglich von Ihnen in Anspruch genommen werden. Doch was kommt dabei heraus?

Auch hier geben wir Ihnen wieder ein Beispiel**:

Unsere oben genannte, alleinerziehende Mutter würde durch Zulagen und Eigenleistung zum 65. Geburtstag eine lebenslange monatliche Riesterrente von rund 395 € erhalten. Dies entspricht einem Kapitalstamm von 73.404 €*
Alternativ dazu könnte sie sich 30% des Kapitalstammes (22.021 €) zum Rentenbeginn auszahlen lassen und würde trotzdem noch eine lebenslange monatliche Rente von rund 276 € erhalten.

Zusätzlich können die Beiträge zur Riesterrente als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden!

(*Summe der eingezahlten Beiträge und Zulagen bei einer angenommenen Wertentwicklung von durchschnittlich 9% p.a.)
(** Anlage in ein Fondsgebundenes Rentenmodell)


Was müssen Sie tun um Ihre Förderung zu erhalten? Rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine eMail ! Wir beraten Sie ausführlich und erstellen Ihnen ein entsprechendes Angebot.

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