Ein kleines Beispiel:
Eine alleinerziehende, berufstätige Frau (35 Jahre) mit 2 Kindern (8 und 10 Jahre) bezog im Jahr 2006 ein rentenversicherungspflichtiges Bruttojahreseinkommen von 19636 €.
3% von 19636 € sind 589 €.
Für ihre beiden Kinder erhält sie je 138 € Kinderzulage und für sich selbst 114 € Grundzulage.
Die Summe der Zulagen (in diesem Fall 390 €) wird von 589 € abgezogen. Dies ergibt den zu leistenden Eigenaufwand pro Jahr (199 €). Auf 12 Monate verteilt, beträgt die zu erbringende Eigenleistung im Monat 16,58 €.
Mit anderen Worten: um die ihr zustehende Gesamtzulage von 390 € zu erhalten, muß die Frau in unserem Beispiel selbst lediglich 16,58 € monatlich aufwenden. (21,79 € monatlich ab 2008 um 524 € Riesterförderung zu erhalten). Dies entspricht einer Förderquote von 196%!!!