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Eines der derzeit heißesten Themen in der deutschen Finanzwelt sorgt beim Kunden für einige Verwirrung und Verunsicherung.
Habe ich alles richtig gemacht? Wurde ich richtig beraten? Muß ich etwas ändern an meinem Vorsorgeweg?
Hier die Fakten zur Abgeltungssteuer:
Ab 01.01.2009 werden Zinsen, Dividenden und private Veräußerungsgewinne auf Wertpapiere (nicht Immobilien) mit 25 Prozent besteuert.
Für Privatanleger wird im gleichen Zug das Halbeinkünfteverfahren gestrichen. Das bedeutet, dass 100% der Kursgewinne und Dividenden versteuert werden müssen und zwar unabhängig vom Zeitpunkt der Veräußerung. Die Spekulationsfrist von einem Jahr entfällt damit ebenfalls.
Die Bemessungsgrundlage für die Besteuerung ergibt sich aus dem Bruttoertrag abzüglich des Sparerpauschbetrages (Sparerfreibetrag + Werbungskostenpauschbetrag = 801€).
Beispiel:
Herr Mustermann hat 10.000 € in Aktienfonds angelegt. Er verkauft seine Anteile nach 3 Jahren mit einem Gewinn von 3.824 €.
Bruttoertrag 3.824 €
./. Sparerpauschbetrag 801 €
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Zu versteuernder Betrag 3.023 €
Abgeltungssteuer (25%) aus 3.023 € = 775,75 €*
Wer seine Altersvorsorge alleine auf Aktien oder Aktienfonds ausrichtet, muß berücksichtigen, dass sein Aufwand zur Schließung der Rentenlücke nun deutlich größer wird.
Fondsgebundene Versicherungen sowie Immobilien bleiben Abgeltungssteuerfrei!
Auch hierzu ein Beispiel:
Herr Mustermann zahlt 37 Jahre lang monatlich 100 € in einen Fondssparplan. Die Summe der Beiträge beläuft sich auf rund 44.000€
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Fondssparplan** |
Fondsrente |
| Endkapital: |
214.466 € |
230.433 € |
| Abgeltungssteuer: |
42.517 € |
entfällt |
| Einkommenssteuer*** |
entfällt |
39.067 € |
| Endkapital nach Steuer: |
171.950 € |
191.366 € |
Voraussetzungen: Angenommene Wertentwicklung von acht Prozent jährlich. Für den Fondssparplan wurden 5% Ausgabeaufschlag erhoben. Um die Berechnung zu vereinfachen bleiben Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag unberücksichtigt.
* Nicht Berücksichtigt wurde Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag
**In der Berechnung wurde die Besteuerung der Ausschüttungen berücksichtigt. Annahme: ein Viertel des Wertzuwachses beruht auf Dividenden.
***Halbeinkünfteverfahren
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